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Zu den Richtlinien unserer Arbeit gehören:
1.Grundsatzerlass Ganzheitlich-kreative Lernkulturin den Schulen (Österreich)
1 ALLGEMEINES1.1 VORBEMERKUNGDurch die Entwicklung zur Wissensgesellschaft werden an die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen und damit auch an Schule und Erziehung neue Anforderungen gestellt. Kommunikation, Interaktion und Verarbeitung von Informationen und Wissen verlangen nach Fähigkeiten, wie sie wesentlich durch Methoden selbsttätigen, ganzheitlichen, kompetenz- und projektorientierten sowie interdisziplinären Lernens erworben werden können. 1.2 KREATIVITÄT ALS BILDUNGSPRINZIPKreativität stellt ein fächerübergreifendes Leitprinzip des Bildungswesens dar und ist nicht an bestimmte Fächer gebunden. Schule soll für Lehrende wie Lernende ein Ort der Neugierde, des Fragens und des Lernens sein. Dies gilt sowohl für den Fachunterricht als auch für fachübergreifende Projekte, Unterrichtsprinzipien und Bildungsbereiche. Kreativität ist sowohl in persönlichen wie in sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebenszusammenhängen von großer Bedeutung. Entwicklung und Förderung kreativer Fähigkeiten sind wesentliche Faktoren für die kompetente Bewältigung von Zukunftsfragen. Deshalb ist auch die Förderung von Kreativität nicht auf einzelne Fächer reduzierbar sondern stellt ein fächerübergreifendes Leitprinzip des Bildungswesens dar. Dabei ist Kreativität nicht nur eine Haltung des Individuums, sondern auch das Ergebnis von Zusammenarbeit und Kommunikation. Kommunikation und Verarbeitung von Informationen und Wissen verlangen nach Fähigkeiten, wie sie wesentlich durch Methoden ganzheitlichen, kompetenz- und projektorientierten sowie interdisziplinären Lernens erworben werden können. Die Förderung dieser Fähigkeiten macht Kreativität individuell und gesellschaftlich wirksam. Kreativität wirkt so als Schlüssel zur Innovation. Kritische Distanz und der konstruktive Umgang mit Unterschiedlichkeit und Widersprüchen fördern auch eine offene und partizipative Lernkultur. 1.3 GANZHEITLICHE BILDUNG ALS AUFTRAGLaut § 2 SCHOG und § 17 SCHUG ist es Auftrag der Schule, die Schüler/innen in ihrer gesamten Persönlichkeit und in der Entwicklung ihrer Anlagen im Allgemeinen zu fördern. Originalität und Flexibilität, Sach-, Bewertungs- und Entscheidungskompetenz werden auch auf dem Beschäftigungssektor gefordert und sind für lebenslanges Lernen bedeutsam. Dem tragen ganzheitlich-kreative Bildung und Erziehung Rechnung. Sie sollen bei allen Schülerinnen und Schülern und in allen Schularten und Unterrichtsgegenständen wirksam werden. Somit stellt Kreativität auch eine Grundkompetenz für die Interaktion und die Kommunikation innerhalb heterogener Gruppen dar. Es bedarf eines kreativen Potentials im Umgang miteinander, um auf die unterschiedlichsten Diversitäten eingehen zu können. Ein kreativer Ansatz kann eine inklusive Pädagogik - in Bezug auf die Unterschiedlichkeit der Schüler/innen (z.B. hinsichtlich Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion / Weltanschauung, Behinderung, Alter, familiärer Situation oder Sexualität) - ermöglichen. 1.4 INTERDISZIPLINÄRE ZIELEInterdisziplinäres Herangehen und kreatives Denken sollen sich an den Potentialen und Möglichkeiten der Schüler/innen orientieren. Die Förderung von Kreativität, Kritik- und Teamfähigkeit ist ein wichtiger Auftrag an das gesamte Bildungssystem. Die Schüler/innen sollen zur Entwicklung und Anwendung eigenständiger Problemlösungs-Strategien hingeführt werden. Grundlagen dafür bilden eigene Vorerfahrungen und im Unterricht erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die affektive und soziale Erfahrungsdimension (Lernen mit allen Sinnen), hat dabei zentrale Bedeutung für Bildung und Entwicklung. Angestrebt werden Weltoffenheit, Toleranz, lebenslange Lernmotivation und Förderung von Lernfreude und Verantwortungsbereitschaft. Das Zusammenwirken unterschiedlicher individueller Begabungen und Neigungen soll gefördert werden und durch einsichtige und wechselnde Aufgabenteilung zu einander ergänzenden Ergebnissen führen. Hilfreich ist, Erkenntnisse und Wissensinhalte als gewachsene Lösungen von Problemen und nicht als unumstößliche Wahrheiten darzustellen. 1.5. GANZHEITLICHES LERNEN FÖRDERNUm die vielfältigen Potentiale der Persönlichkeit des Menschen anzusprechen, dient die Verbindung von "Hirn, Herz und Hand" bei allen Aktivitäten im Schulbereich als leitendes Prinzip. Ganzheitliches Arbeiten zählt zur pädagogischen Verantwortung aller Lehrerinnen und Lehrer. Dazu gehören insbesondere die Förderung ganzheitlichen Lernens und das Erschließen entdeckender, handlungsorientierter Lernzugänge. Angesichts zunehmender Fragmentierung von Wahrnehmungen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Ausdrucksmöglichkeiten als Folge einer hochgradig arbeitsteiligen Organisation unserer Gesellschaft ist es zum Erkennen von größeren Zusammenhängen und für nachhaltigen Wissenserwerb wichtig, fächerübergreifend wirksame Bildungsprozesse zu ermöglichen, zu planen, partizipativ zu gestalten und zu realisieren. Die Bedeutung des Lernens in Netzwerken nimmt zu. Eine ganzheitlich-kreative Lernkultur ist eine Investition in ein offenes, konstruktives, wertschätzendes Schulklima, in dem individuelle Begabungen und Talente besser sichtbar und damit förderbar werden. 1.6. VERÄNDERTE LEHRER/INNENROLLEDie Anforderungen an die Lehrer/innen und Schüler/innen haben sich verändert: Förderndes und unterstützendes Verhalten, Teamarbeit, die professionelle, strukturierte Aufbereitung von Lernbedingungen, die sowohl auf die individuelle Ausgangslage der Schüler/innen ausgerichtet sind als auch unterschiedliche Lernsettings ermöglichen (Peerlearning, Teamarbeit etc.) sowie die Vorbereitung und Durchführung von Unterrichtsvorhaben und Projekten in unterschiedlichem Umfang und Ausmaß sind zentrale Aspekte von Unterrichtsgestaltung. Die kontinuierliche, verlässliche Bereitschaft der Lehrer/innen, die Schüler/innen grundsätzlich in ihrer Persönlichkeit und mit ihren individuellen Stärken anzunehmen, ist dabei Voraussetzung. Diese Veränderungen verlangen fachliche, didaktische und kommunikative Kompetenzen der Lehrer/innen. Entsprechende Angebote für die Lehrer/innenaus- und -fortbildung sollen dafür erstellt werden und sind zu berücksichtigen. Die Kommunikation umfasst nicht nur fertige Ergebnisse oder die Rückmeldung erfüllter Dienstpflichten. Der Reflexion und Diskussion von Prozessen und Entwicklungen, einschließlich aller Erfolge und Rückschläge, kommt besondere Bedeutung zu. Die Investition jeder und jedes Einzelnen in dieses „Miteinander“, der Mut, etwas zu erproben, das Engagement für forschende pädagogische Arbeitszugänge ist in den Leistungsrückmeldungen an die Lehrer/innen zu berücksichtigen. 1.7. DIE KREATIVEN MÖGLICHKEITEN DER NEUEN TECHNOLOGIENDie Nutzung und Anwendung gestalterischer Möglichkeiten digitaler Technologien und die Förderung von Medienkompetenz zählen zu den Bildungsaufgaben der Schule. Sie nützen sowohl beim kreativen Umgang mit Bestehendem als auch bei neuen Lösungsansätzen. Die netzbasierte Kommunikation über Wissens- und Lernplattformen erhält dabei wachsende Bedeutung und fördert gleichzeitig die Individualisierung des Unterrichts sowie die Teamarbeit der Lehrer/innen und der Schüler/innen. 2 WEGE ZUR UMSETZUNG2.1 ZUSAMMENARBEITDie Zusammenarbeit im Team ist eine wichtige Voraussetzung und internationaler Standard im Berufsalltag von Lehrer/innen. Eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Schulpartnerschaft ist im Hinblick auf die angesprochenen Zielsetzungen zu empfehlen. Konstruktives Zusammenwirken aller Beteiligten fördert einen lebendigen Austausch von Erfahrungen, Neigungen und Interessen. Die Kooperation mit Partnerschulen (auch unterschiedlicher Schularten sowie über das Internet) und mit Unterstützungssystemen, die Vernetzung mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der außerschulischen Jugenderziehung, der Gemeinden, mit Betrieben in der jeweiligen Region sowie mit kulturell aktiven Vereinen und NGOs bewirkt durch die Einbindung von externen Expert/innen eine Öffnung der Schule. 2.2. ÖFFENTLICHKEITSARBEITGenerell wird empfohlen, Dokumentationen zu einem festen Bestandteil im Rahmen der interdisziplinären Unterrichtsvorhaben bzw. Unterrichtsprojekte zu machen. Jede gelungene Präsentation (auch etwa auf der Webseite der Schule) ist ein Erfolgserlebnis für die Beteiligten. Präsentationen tragen aber auch zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen bei. Öffentlichkeitsarbeit kann sich auf die Schule und auf das außerschulische Umfeld beziehen und wird u.a. die zukünftige Akzeptanz für ähnliche Vorhaben fördern. 2.3. SERVICEEINRICHTUNGENZur Erleichterung von Planung und Ablauf ganzheitlicher und kreativer Unterrichtsgestaltung sollen Serviceeinrichtungen und Institutionen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie privater Träger herangezogen werden. 2.4. SCHULINNOVATIONGanzheitliche und kreative Bildung ist ein praxisbezogener Beitrag zur Schulentwicklung, da sie die Ausformung standortbezogener Schulprofile und die Entwicklung von den regionalen Bedürfnissen angepassten Strategien fördert. Schulzentrierte Lehrer/innenfortbildung fördert solche Schulentwicklungsprozesse, indem sie die Lehrer/innen bei der Entwicklung von „next practice“ unterstützt, die Nutzung von Netzwerken fördert, externe Fachleute involviert und anstrebt, Erfahrungen mit der Praxis zu verbinden. 2.5. SCHULKLIMAGanzheitlich-kreative Bildung und Erziehung bedürfen eines anregenden Schulklimas. Eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung kreativer Prozesse ist die Förderung eigenverantwortlichen Lernens. Eine wertschätzende Haltung im Wissenserwerb, in der sachlich-kritischen Auseinandersetzung mit Inhalten sowie im zwischenmenschlichen Umgang hat spürbare Rückwirkungen auf das Schulklima. Eine Schule, die nicht ausschließlich von der Idee des Vermittelns und Unterrichtens, sondern von der Idee des miteinander Lernens und der Wissensgenerierung geprägt ist, wird ein konstruktives, von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Schulklima entwickeln und vermag so die Umsetzung kreativer Methoden in der Bildungs- und Erziehungsarbeit weitgehend positiv zu beeinflussen. Eine rechtzeitige Einbeziehung aller am Bildungsgeschehen Beteiligten bei Projekten und übergreifenden Unternehmungen (Direktion, Lehrer/innen, Eltern, Schulwart ...) erscheint in diesem Zusammenhang notwendig und angebracht. 2.6. LERNFELDERZentrale, mit vielfältigen Lebens- und Erfahrungsbereichen verbundene und vernetzbare Lernfelder bzw. Themenbezüge (Umwelt, Gesundheit, Frieden, Arbeitswelt, Wohnen, Konsumverhalten, Freizeit, gesellschaftliche Diskriminierung, Rollenproblematik ...) ermöglichen unter Einbezug kreativer Ideen und Methoden lebensnahes, handlungsbezogenes Lernen, das eine breite Vielfalt an Zugängen fördert und Nachhaltigkeit erzeugt. Dazu soll auch das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium verstärkt herangezogen werden. 2.7. PROZESSORIENTIERUNG, SELBSTTÄTIGKEIT, LEISTUNGProzessorientiertes Arbeiten macht es notwendig, nach individueller Befähigung der Schüler/innen flexibel auf verschiedenartige Lernzuwächse einzugehen. Die Selbsttätigkeit der Schüler/innen sowie abwechslungsreiches Gestalten der Arbeitsphasen fördern das Lernklima. Ganzheitlich-kreative Bildung setzt einen Leistungsbegriff voraus, der auch soziale Kompetenzen und individuelle Möglichkeiten sowie Lösungsstrategien, Neugier und Probierverhalten etc. berücksichtigt. Diese Leistungen sollen über rein reproduzierende Wissensaneignung und deren Kontrolle wesentlich hinausreichen und sind bei der Leistungsbeurteilung entsprechend zu berücksichtigen. 2.8. MEHRDIMENSIONALES ARBEITENSchöpferische Erfahrung und die Erfahrung, Probleme selbständig lösen zu können, sollen in allen Fächern möglich sein. Bei der Auswahl, Aufbereitung und Aufarbeitung von Unterrichtsinhalten können Aktivitäten wie Ausstellungsgestaltung, Präsentation der Ergebnisse durch darstellende, bildnerische, mediale Formen die Eigentätigkeit der Schülerinnen und Schüler unterstützen. 2.9. SPIELPÄDAGOGIK UND INTEGRIERTES SCHULSPIELSpielerisches Lernen hat auch eine herausragende Bedeutung für die Förderung von Freude und Interesse am und für Lernen. Es ist Voraussetzung für zielgerichtetes Lernen, ist aber auch an sich als Lern- und Handlungsform in jedem Alter sinnvoll. Elemente der Spielpädagogik sind im Unterrichtsprozess entwicklungsgemäß (differenziert) einzusetzen. Das Integrierte Schulspiel (Dramamethoden) fördert über das handlungszentrierte Dramatisieren und das sinnliche Erfassen von komplexen Zusammenhängen Erkennen und Verstehen. 2.10. HINWEISE ZUR ORGANISATIONDie schulisch-organisatorischen Rahmenbedingungen können durch einvernehmliche Absprachen der jeweils Betroffenen den praktischen Anforderungen angepasst werden. Die Verwirklichung der in diesem Erlass genannten Anliegen bedarf organisatorischer Rahmenbedingungen, die von regionalen Möglichkeiten sowie den schulform- und standortspezifischen Bedürfnissen abhängen (z.B. Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zur Planung fächerübergreifenden Unterrichts, Öffentlichkeitsarbeit, verstärkte Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen - Öffnung der Schule, Zusammenarbeit mit Klassenvorständ/innen, Administrator/innen, Kustod/innen, Fachkoordinator/innen, Eltern- und Schüler/innen-Vertretung etc.). Dazu können zeitlich begrenzte organisatorische Veränderungen und Maßnahmen notwendig werden, die in der Verantwortung auf Schulebene liegen. Es wird ersucht, diesen Grundsatzerlass allen Schulen und Lehrer/innen im jeweiligen Bereich nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seine Umsetzung zu unterstützen. bm:ukk Wien, 14. August 2009
Politische Bildung in den Schulen Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip (Österreich) I. GrundsätzlichesDie österreichische Schule kann die umfassende Aufgabe, wie sie ihr im §2 des Schulorganisationsgesetzes gestellt ist, nur erfüllen, wenn sie die Politische Bildung der Schuljugend entsprechend berücksichtigt. Politische Bildung ist eine Voraussetzung sowohl für die persönliche Entfaltung des einzelnen wie für die Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Ganzen. Sie ist in einer Zeit, die durch zunehmende Kompliziertheit in allen Lebensbereichen gekennzeichnet ist, ein aktiver Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft und zur Verwirklichung der Demokratie. Wesentliche Anliegen der Politischen Bildung sind die Erziehung zu einem demokratischfundierten Österreichbewußtsein, zu einem gesamteuropäischen Denken und zu einer Weltoffenheit, die vom Verständnis für die existentiellen Probleme der Menschheit getragen ist. Politische Bildung ist einem Demokratieverständnis verpflichtet, das in der Anerkennung legitimer Herrschaft und Autorität keinen Widerspruch zur postulierten Identität von Regierenden und Regierten sieht. Im Mittelpunkt steht aber die Frage, wodurch Herrschaft und Autorität von der Gesellschaft als rechtmäßig anerkannt werden: in einem demokratischen Gemeinwesen wird unabänderliches Merkmal sein, daß Autorität und Herrschaft aus der Quelle der freien Bestellung, der freien Kontrolle und der freien Abrufbarkeit durch die Regierten bzw. durch die von diesen eingesetzten Organe geschöpft werden. Dabei wird ein demokratisches Regierungssystem umso erfolgreicher arbeiten können, je mehr der Gedanke der Demokratie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft anerkannt wird. Politische Bildung in den Schulen wird davon auszugehen haben, daß die politische Sphäre im Zeichen von Wertvorstellungen steht. Friede, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind Grundwerte, auf denen jede menschliche Gesamtordnung und somit jedes politische Handeln beruhen muß. Dabei muß aber bewußt bleiben, daß diese Grundwerte oft in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen und daß auch bei gleichen ideellen Ausgangsvorstellungen verschiedene Auffassungen über die Verwirklichung dieser Ideen in einer bestimmten Situation bestehen können. Politische Bildung vollzieht sich - auf der Grundlage der obengenannten Wertvorstellungen - in drei Bereichen, die einander wechselseitig bedingen: 1. Politische Bildung ist Vermittlung von Wissen und Kenntnissen: Der Schüler soll einen Einblick in die Ordnungen und die verschiedenen Ausformungen des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens gewinnen. Er soll Sachinformationen über die historischen und gesellschaftlichen Entstehungsbedingungen dieser Ordnungen erhalten und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen erkennen. 2. Politische Bildung ist Entwicklung von Fähigkeiten und Einsichten: Der Schüler soll die Fähigkeit zum Erkennen von politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und zu kritischem Urteil gewinnen. Die Einsicht in die einzelnen Faktoren gesellschaftspolitischer Entscheidungsfindung (die Träger von gesellschaftlicher, insbesondere von politischer Verantwortung, ihre Ziel- und Wertvorstellungen, ihre Interessen; die Entscheidungs- und Handlungsabläufe; die Machtverteilung) soll die Grundlage zu einer eigenen Meinungsbildung sein, um die persönliche Aufgabe bei der Gestaltung unserer Gesellschaft wahrnehmen zu können. 3. Politische Bildung ist Weckung von Bereitschaft zu verantwortungsbewußtem Handeln: Politische Bildung will die Bereitschaft des Schülers wecken und fördern, politische Vorgänge aktiv mitzugestalten. Der Schüler soll bereit sein, Entscheidungen, die er nach eigenständigen Wertauffassungen getroffen hat - gegebenenfalls auch unter Belastung und unter Hintansetzung persönlicher Interessen - in politisch verantwortungsbewußtes Handeln umzusetzen. Der Auftrag zu Politischer Bildung wendet sich an alle Lehrer und bedeutet, daß Politische Bildung als Unterrichtsprinzip im Rahmen der durch Schulart, Schulstufe und Unterrichtsgegenstand gegebenen Möglichkeiten im Sinne der in Teil II angegebenen Zielvorstellungen wirksam wird. Dabei sind die Chancen, die sich durch den fachlichen Auftrag des Lehrers ergeben, ebenso zu nützen wie jene, die sich von der pädagogischen Funktion her anbieten. Ein planvolles Zusammenwirken aller Lehrer ist anzustreben. II. Nähere Umschreibung des Unterrichtsprinzips Politische BildungDas Unterrichtsprinzip Politische Bildung strebt im Rahmen der Lehrplaninhalte folgende Ziele an: 1. Politische Bildung soll den Schüler befähigen, gesellschaftliche Strukturen in ihrer Art und ihrer Bedingtheit zu erkennen (Interessen, Normen, Wertvorstellungen; Herrschaft, Macht, Machtverteilung; politische Institutionen). 2. Politische Bildung soll die Überzeugung wecken, daß Demokratie sich nicht in einem innerlich unbeteiligten Einhalten ihrer Spielregeln erschöpft, sondern ein hohes Maß an Engagement erfordert; das sollte zur Bereitschaft führen, gemeinsam mit anderen oder allein alle Möglichkeiten realisierbarer Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozeß verantwortungsbewußt zu nützen. Es soll auf eine "Politisierung" im Sinne eines Erkennens von Möglichkeiten hingearbeitet werden, am politischen Leben teilzunehmen, um die eigenen Interessen, die Anliegen anderer und die Belange des Gemeinwohls legitim zu vertreten. 3. Politische Bildung soll das Denken in politischen Alternativen schulen und dabei zu einer toleranten Einstellung gegenüber politisch Andersdenkenden führen. Dem Schüler soll bewußt werden, daß in einem demokratischen Gemeinwesen bei der Durchsetzung legitimer Interessen oft Zivilcourage nötig ist und daß Mehrheitsentscheidungen anzuerkennen sind, soferne sie in demokratischer Weise erfolgten und den Grundsätzen der Allgemeinen Menschenrechte entsprechen. 4. Politische Bildung soll das Verständnis des Schülers für die Aufgaben der Umfassenden Landesverteidigung im Dienste der Erhaltung der demokratischen Freiheiten, der Verfassungs- und Rechtsordnung, der Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit unserer Republik wecken. Auf den defensiven Charakter unserer Landesverteidigung und auf Fragen der zivilen Schutzvorkehrungen und wirtschaftlichen Vorsorgemaßnahmen soll dabei besonders eingegangen werden. 5. Politische Bildung soll die Fähigkeit und Bereitschaft fördern, für unantastbare Grundwerte, wie Freiheit und Menschenwürde, einzutreten, Vorurteile abzubauen und sich auch für die Belange Benachteiligter einzusetzen; sie soll die Einsicht vermitteln, daß das Herbeiführen einer gerechten Friedensordnung für das Überleben der Menschheit notwendig ist; sie soll ein klares Bewußtsein dafür schaffen, daß die Erreichung dieses Zieles weltweit den Einsatz aller Kräfte erfordert und als persönliche Verpflichtung eines jeden Menschen aufgefaßt werden muß. III. Grundlegende Hinweise für die Gestaltung des UnterrichtsFür das Unterrichtsprinzip Politische Bildung ist die Vorstellung maßgebend, daß Lernen auf Erfahrung und Einsicht beruht und Erkennen und Wissen in Beziehung zu einer möglichen Aktivität stehen. Daher wird die Vermittlung von Lerninhalten durch eine Förderung des Erlebens demokratischer Einstellungen und Verhaltensweisen zu ergänzen sein. In diesem Sinne sollen die Schüler die Möglichkeiten zu selbständiger, verantwortungsbewußter Tätigkeit, wie sie unter anderem im Rahmen des Schulunterrichtsgesetzes vorgesehen sind, nützen. Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Politische Bildung liegt in den sozialen Erfahrungen der Schüler. Daher werden Lernprozesse vor allem beim Erfahrungsbereich des Schülers anzusetzen haben. Erzieherischer Grundsatz muß es sein, daß bei Stellungnahmen und Wertungen stets auch abweichende Meinungen aufgezeigt werden im Hinblick darauf, daß in der Demokratie auch verschiedene Wertvorstellungen und Meinungen nebeneinander bestehen können, sofern sie den für unsere Gesellschaft gültigen Grundwerten verpflichtet sind bzw. diese nicht verletzen. Gegensätzliche Interessen sollen offen dargestellt und unterschiedliche Auffassungen im Dialog ausgetragen werden, zumal das Gespräch eine wichtige Voraussetzung dafür ist, einen Konsens zu finden oder einen Kompromiß zu erzielen. Diese Art der Unterrichtsführung und des Erziehens stellt hohe Ansprüche an das fachliche und pädagogische Können und an die Einsatzfreude des Lehrers sowie an seine Fähigkeit, auf den Schüler in partnerschaftlicher Weise einzugehen. Der Lehrer wird Politische Bildung (gerade angesichts der oft starken Bindungen zwischen Lehrer und Schüler) keinesfalls zum Anlaß einer Werbung für seine persönlichen Ansichten und politischen Auffassungen machen. Erfordert es die Situation, daß der Lehrer seine persönlichen Ansichten darlegt, so wird er streng drauf zu achten haben, daß durch seine Stellungnahme abweichende Meinungen nicht diskreditiert werden und daß die Schüler eine kritisch-abwägende Distanz zu dieser persönlichen Stellungnahme des Lehrers aufrecht erhalten können. Die Beachtung des Unterrichtsprinzips Politische Bildung bedeutet somit eine anspruchsvolle Herausforderung an alle Fähigkeiten des Lehrers, sie stellt aber ebenso an den Schüler hohe Ansprüche. Vom Schüler muß verlangt werden, daß er an der Sicherung des Unterrichtsprinzips Politische Bildung im Rahmen jener Möglichkeiten mitwirkt, die vor allem das Schulunterrichtsgesetz eröffnet. Erfolgreich wird die Politische Bildung an den Schulen besonders dann sein, wenn auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (in Schulgemeinschaftsausschüssen, bei Elternabenden, in Elternvereinen) von beiden Seiten genützt werden; dies gilt gerade im Hinblick auf die Hauptverantwortung der Eltern für die gesamte Erziehung. Das Zusammenwirken von Lehrern, Schülern und Eltern wird die besten Voraussetzungen dafür schaffen, daß die österreichische Schule ihren Beitrag zur Mitgestaltung der politischen Kultur unseres Landes leisten kann. GZ 33.464/6-19a/78 - Wiederverlautbarung mit GZ 33.466/103-V/4a/94 Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Abteilung Politische Bildung, Minoritenplatz 5, A-1014 Wien, Fax: +43/1/53120-3123, e-mail: politische.bildung@bmuk.gv.at Schlüsselkompetenzen der EU-Kommission zur Erreichung der Lissabon-Ziele
1. Muttersprachliche Kompetenz
Definition: Muttersprachliche Kompetenz ist die Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und Tatsachen sowohl mündlich als auch schriftlich (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) ausdrücken und interpretieren zu können und sprachlich angemes-sen in allen gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten – Bildung, Berufsbildung, Arbeit, Zuhause und Freizeit - darauf zu reagieren.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Muttersprachliche Kompetenz erfordert, dass eine Person über grundlegende Kenntnisse in Wortschatz, Grammatik und den Funktionen der Sprache verfügt. Sie umfasst ein Bewusstsein für die wichtigsten Arten der verbalen Interaktion, eine Reihe literarischer und nichtliterarischer Texte, die wichtigsten Merkmale verschiedener Sprachstile und –register sowie die Variierbarkeit von Sprache und Kommunikation in unterschiedlichen Kontexten. Der Einzelne sollte die Fähigkeit besitzen, mündlich und schriftlich eine Vielzahl von Kommunikationssituationen zu bewältigen, sein Kommunikationsverhalten zu beobachten und an die Erfordernisse der jeweiligen Situation anzupassen. Die Kompetenz umfasst auch die Fähigkeit, verschiedene Arten von Texten zu erstellen und zu verstehen, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten, Hilfsmittel zu benutzen und die eigenen Argumente kontextabhängig auf überzeugende Weise zu formulieren und auszudrücken. Eine positive Einstellung zur muttersprachlichen Kompetenz setzt Bereitschaft zum kritischen und konstruktiven Dialog, Verständnis für die Ästhetik der Sprache und das Streben danach sowie Interesse an der Interaktion mit anderen voraus.
2. Fremdsprachliche Kompetenz
Definition: Die fremdsprachliche Kompetenz erfordert im Großen und Ganzen dieselben Fähigkeiten wie die muttersprachliche Kompetenz: Sie basiert auf der Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und Tatsachen sowohl mündlich als auch schriftlich (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) in einer angemessenen Zahl gesellschaftlicher Kontexte – Bildung, Berufsbildung, Arbeit, Zuhause und Freizeit – entsprechend den eigenen Wünschen oder Bedürfnissen ausdrücken und interpretieren zu können. Fremdsprachliche Kompetenz erfordert außerdem Fähigkeiten wie Vermittlungsfähigkeit und interkulturelles Verstehen. Der Grad der Beherrschung einer Fremdsprache variiert innerhalb dieser vier Dimensionen, der Fremdsprachen und des Hintergrundes, des Kontexts sowie innerhalb der Bedürfnisse/Interessen.
Es wird anerkannt, dass die Muttersprache nicht in allen Fällen eine Amtssprache des Mitgliedstaates und die Fähigkeit, in einer Amtssprache zu kommunizieren, eine Voraussetzung dafür ist, dass die Einzelperson in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben kann. Maßnahmen, die sich auf diese Fälle beziehen, obliegen den einzelnen Mitgliedstaaten und sind von deren speziellen Bedürfnissen und Umständen abhängig. Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz in zusätzlichen oder fremden Sprachen erfordert Wortschatz- und funktionale Grammatikkenntnisse sowie Kenntnis der wichtigsten Arten der verbalen Interaktion und der Sprachregister. Wichtig ist auch die Kenntnis gesellschaftlicher Konventionen sowie kultureller Aspekte und der Variierbarkeit von Sprache.
Zu den wichtigen Fähigkeiten zählt die Fähigkeit, mündliche Mitteilungen zu verstehen, eine Unterhaltung zu beginnen, aufrecht zu erhalten und zu beenden sowie Texte lesen und verstehen zu können, die den jeweiligen Bedürfnissen entsprechen. Der Einzelne sollte auch in der Lage sein, Hilfsmittel angemessen zu benutzen und Sprachen auch informell im Rahmen des lebenslangen Lernens zu erlernen. Eine positive Einstellung beinhaltet die Anerkennung kultureller Unterschiede und kultureller Vielfalt sowie Neugier und Interesse an Sprachen und interkultureller Kommunikation.
3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz
Definition:
A. Mathematische Kompetenz ist die Fähigkeit, Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division und Bruchrechnen sowohl im Kopf als auch bei schriftlichen Berechnungen anzuwenden, um Probleme in Alltagssituationen zu lösen. Der Schwerpunkt liegt sowohl auf Verfahren und Aktivität als auch auf Wissen. Mathematische Kompetenz beinhaltet – in unterschiedlichem Maße – die Fähigkeit und Bereitschaft, mathematische Denkarten (logisches und räumliches Denken) und Darstellungen (Formeln, Modelle, Konstruktionen, Kurven/Tabellen) zu benutzen. B. Naturwissenschaftliche Kompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, die natürliche Welt anhand des vorhandenen Wissens und bestimmter Methoden zu erklären, um Fragen zu stellen und evidenzbasierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Technische Kompetenz ist die Anwendung dieses Wissens und dieser Methoden, um Antworten auf festgestellte menschliche Wünsche oder Bedürfnisse zu finden. Beide Kompetenzbereiche erfordern das Verstehen von durch menschliche Tätigkeiten ausgelösten Veränderungen und Verantwortungsbewusstsein als Bürger.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
A. Mathematische Kompetenz erfordert fundierte Kenntnisse der Zahlen, Maßeinheiten und Strukturen, der Grundrechenarten und grundlegender mathematischer Darstellungen, das Verstehen mathematischer Begriffe und Konzepte sowie der Fragen, auf die die Mathematik Antworten liefern kann. Der Einzelne sollte über die Fähigkeit verfügen, grundlegende mathematische Grundsätze und Prozesse in Alltagssituationen zu Hause und bei der Arbeit anzuwenden und Argumentationsketten verstehen und bewerten zu können. Er sollte in der Lage sein, mathematisch zu denken, mathematische Beweise zu verstehen und mathematisch zu kommunizieren sowie geeignete Hilfsmittel zu verwenden. Eine positive Einstellung zur Mathematik basiert auf der Achtung der Wahrheit und der Bereitschaft, nach Gründen zu suchen und deren Gültigkeit zu überprüfen.
B. Zu den wichtigen Kenntnissen in den Bereichen Wissenschaft und Technik gehören die Grundprinzipien der natürlichen Welt, grundlegende wissenschaftliche Konzepte, Grundsätze und Methoden, Technik und technische Produkte und Verfahren. Der Einzelne sollte die Fortschritte, Beschränkbarkeit und Risiken wissenschaftlicher Theorien, Anwendungen und Techniken in der Gesellschaft im Allgemeinen (in Bezug auf Entscheidungsfindung, Werte, moralische Fragen, Kultur usw.) verstehen, auch auf speziellen Wissenschaftsgebieten wie Medizin, ebenso wie die Wirkung von Wissenschaft und Technik auf die natürliche Welt. Zu den Fähigkeiten zählt die Fähigkeit, technische Werkzeuge und Maschinen sowie wissenschaftliche Daten zu benutzen und zu bedienen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder zu einer evidenzbasierten Entscheidung oder Schlussfolgerung zu gelangen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, die wichtigsten Merkmale einer wissenschaftlichen Untersuchung zu erkennen und die Schlussfolgerungen sowie die zugehörige Argumentation darzulegen. Kompetenz setzt eine Einstellung voraus, die von kritischer Anerkennung und Neugier geprägt ist, sowie ein Interesse an ethischen Fragen und Respekt vor Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere, was den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und seine Auswirkungen auf die eigene Person, die Familie, die Gemeinschaft und globale Fragen angeht.
4. Computerkompetenz
Definition: Computerkompetenz umfasst die sichere und kritische Anwendung der Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG) für Arbeit, Freizeit und Kommunikation. Sie wird unterstützt durch Grundkenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Benutzung von Computern, um Informationen abzufragen, zu bewerten, zu speichern, zu produzieren, zu präsentieren und auszutauschen, über Internet zu kommunizieren und an Kooperationsnetzen teilzunehmen. Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und –management sowie das Verständnis der Chancen, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E-Mail, Netzanwendungen) für Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen sowie der ethischen Grundsätze für die interaktive Anwendung der TIG bewusst sein. Die Fähigkeiten umfassen die Fähigkeit, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten und diese kritisch und systematisch zu verwenden, ihre Relevanz zu beurteilen und beim Erkennen der Links Reales von Virtuellem zu unterscheiden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Hilfsmittel zu benutzen, um komplexe Informationen zu produzieren, zu präsentieren und zu verstehen, und internetbasierte Dienste aufzurufen, zu durchsuchen und zu nutzen; er sollte ferner fähig sein, TIG zu nutzen, um kritisches Denken, Kreativität und Innovation zu fördern.
Die Nutzung der TIG erfordert eine kritische und reflektierende Einstellung gegenüber den verfügbaren Informationen und eine verantwortungsvolle Nutzung der interaktiven Medien sowie Interesse daran, sich in Gemeinschaften und Netzen für kulturelle, soziale und/oder berufliche Zwecke zu engagieren.
5. Lernkompetenz
Definition: Lernkompetenz – „Lernen lernen“ – ist die Fähigkeit, einen Lernprozess zu beginnen und weiterzuführen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, sein eigenes Lernen zu organisieren, auch durch effizientes Zeit- und Informationsmanagement, sowohl alleine als auch in der Gruppe. Lernkompetenz beinhaltet das Bewusstsein für den eigenen Lernprozess und die eigenen Lernbedürfnisse, das Feststellen des vorhandenen Lernangebots und die Fähigkeit, Hindernisse zu überwinden, um erfolgreich zu lernen. Lernkompetenz bedeutet, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, zu verarbeiten und aufzunehmen sowie Beratung zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Lernkompetenz veranlasst den Lernenden, auf früheren Lern- und Lebenserfahrungen aufzubauen, um Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Vielzahl von Kontexten – zu Hause, bei der Arbeit, in Bildung und Berufsbildung – zu nutzen und anzuwenden. Motivation und Selbstvertrauen sind für die Kompetenz des Einzelnen von entscheidender Bedeutung.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Wenn Lernen auf bestimmte Berufs- oder Karriereziele ausgerichtet ist, sollte der Einzelne die hierfür erforderlichen Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen kennen. Lernkompetenz erfordert vom Einzelnen stets, seine bevorzugten Lernstrategien, die Stärken und Schwächen seiner Fähigkeiten und Qualifikationen zu kennen und zu verstehen, und in der Lage zu sein, die für ihn verfügbaren Bildungs- und Berufsbildungsmöglichkeiten und die entsprechende Beratung zu finden. Lernkompetenz erfordert zunächst die Fähigkeit, wesentliche, für das weitere Lernen notwendige Grundfertigkeiten wie Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT zu erwerben. Aufbauend darauf sollte der Einzelne in der Lage sein, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erschließen, zu erwerben, zu verarbeiten und aufzunehmen. Dies erfordert die effiziente Organisation der eigenen Lern-, Karriere- und Arbeitsmodelle, insbesondere die Fähigkeit, fortlaufend zu lernen, sich auf längere Zeiträume zu konzentrieren und kritisch Lernzweck und Lernziele zu reflektieren. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Zeit für das autonome Lernen aufzuwenden und dabei Selbstdisziplin unter Beweis stellen, aber auch im Rahmen des Lernprozesses mit anderen gemeinsam zu lernen, die Vorteile einer heterogenen Gruppe zu nutzen und die Lernergebnisse zu teilen. Er sollte in der Lage sein, seine eigene Arbeit zu beurteilen und gegebenenfalls Rat, Information und Unterstützung zu suchen.
Eine positive Einstellung beinhaltet Motivation und Selbstvertrauen, ein ganzes Leben lang erfolgreich weiterzulernen. Eine problemlösungsorientierte Einstellung kommt sowohl dem Lernen als auch der Fähigkeit des Einzelnen zugute, mit Hindernissen und Veränderungen umzugehen. Der Wunsch, auf früheren Lern- und Lebenserfahrungen aufzubauen, und die Neugier, neue Lernmöglichkeiten zu suchen und Lernen in zahlreichen Lebensbereichen anzuwenden, sind wesentliche Elemente einer positiven Einstellung.
6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
Definition: Diese Kompetenzen betreffen alle Formen von Verhalten, die Personen ermöglichen, in effizienter und konstruktiver Weise am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben, insbesondere in zunehmend heterogenen Gesellschaften, und gegebenenfalls Konflikte zu lösen. Bürgerkompetenz rüstet den Einzelnen dafür, umfassend am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, ausgehend von der Kenntnis der gesellschaftlichen und politischen Konzepte und Strukturen und der Verpflichtung zu einer aktiven und demokratischen Beteiligung.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz A. Persönliches und gesellschaftliches Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür, wie der einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann –wobei dies als Nutzen für einen selbst und für die ganze Familie betrachtet werden soll , und erfordert auch Kenntnisse, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen und sich der grundlegenden Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung, Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es ist äußerst wichtig, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität mit der europäischen Identität verknüpft ist.
Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden. In Bezug auf Einstellungen basiert diese Kompetenz auf Zusammenarbeit, Selbstsicherheit und Integrität. Der Einzelne sollte ein Interesse an sozioökonomischer Entwicklung, interkultureller Kommunikation, Wertevielfalt und Respekt für andere haben und bereit sein, Vorurteile zu überwinden und Kompromisse einzugehen.
B. Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis der Konzepte Demokratie, Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und internationalen Erklärungen festgelegt sind und von verschiedenen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene angewendet werden. Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse, Trends und Akteure des Wandels in der nationalen, europäischen sowie der Weltgeschichte und –gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig; ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und politischen Konzepte gesellschaftlicher und politischer Bewegungen.
Bürgerkompetenz erfordert die Fähigkeit, tatsächliche Beziehungen zu anderen im öffentlichen Bereich einzugehen, Solidarität zu demonstrieren und Interesse an der Lösung von Problemen der lokalen und weiter gefassten Gemeinschaft zu zeigen. Hierzu gehören das kritische und kreative Nachdenken und die konstruktive Beteiligung an gemeinschaftlichen/nachbarschaftlichen Aktivitäten sowie an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen, von der lokalen über die nationale bis hin zur europäischen Ebene, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen. Die volle Achtung der Menschenrechte sowie der Gleichheit als Grundlage für Demokratie, die Anerkennung und das Verstehen der Unterschiede zwischen Wertesystemen unterschiedlicher Religionen oder ethnischer Gruppen legen den Grundstein für eine positive Einstellung. Hierzu gehört auch, das Zugehörigkeitsgefühl zu seiner Stadt, seinem Land, der EU und Europa allgemein und zu seinem Erdteil/der Welt zu zeigen und bereit zu sein, an der demokratischen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen mitzuwirken. Die konstruktive Beteiligung schließt auch andere staatsbürgerliche Aktivitäten, die Unterstützung von gesellschaftlicher Vielfalt, Zusammenhalt und nachhaltiger Entwicklung sowie die Bereitschaft ein, die Werte und Privatsphäre anderer zu respektieren.
7. Unternehmerische KompetenzDefinition: Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen.
Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Unternehmer benötigen, um eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu begründen.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Zu den notwendigen Kenntnissen zählt, Chancen für persönliche, berufliche und/oder gewerbliche Tätigkeiten zu erkennen, einschließlich der „größeren Zusammenhänge“, in denen Menschen leben und arbeiten, sowie ein umfassendes Verständnis der Funktionsweise der Wirtschaft und der Chancen und Herausforderungen, mit denen ein Arbeitgeber oder eine Organisation konfrontiert sind. Der Einzelne sollte sich außerdem der ethischen Stellung von Unternehmen bewusst sein und wissen, dass diese durch fairen Handel oder soziale Unternehmensführung Vorbildfunktion haben können.
An Fähigkeiten gefordert ist aktives Projektmanagement (dazu zählen Planung, Organisation, Management, Führung und Delegation, Analyse, Kommunikation, Einsatzbesprechung, Beurteilung und Aufzeichnung) und die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten. Eine wesentliche Kompetenz ist die Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bewertung von Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls Risiken einzugehen.
Eine unternehmerische Einstellung ist gekennzeichnet durch Initiative, vorausschauendes Aktivwerden, Unabhängigkeit und Innovation im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie im Beruf. Dazu gehört auch Motivation und Entschlossenheit, Ziele zu erreichen, ob nun persönlicher Art oder gemeinsame Ziele mit anderen und/oder bei der Arbeit.
8. Kulturelle Kompetenz
Definition: Anerkennung der Bedeutung des künstlerischen Ausdrucks von Ideen, Erfahrungen und Gefühlen durch verschiedene Medien, wie Musik, darstellende Künste, Literatur und visuelle Künste.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke, einschließlich der populären Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der Menschheitsgeschichte im Kontext des nationalen und europäischen Kulturerbes und dessen Stellung in der Welt voraus. Es ist äußerst wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas (und der europäischen Länder) sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung und die Entwicklung des allgemeinen Geschmacks und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im Alltag zu verstehen.
Zu den Fähigkeiten zählen sowohl Anerkennung als auch künstlerischer Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen durch die Vielfalt der Medien mit den ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen sowie Anerkennung und Genuss von Kunstwerken und künstlerischen Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine eigenen kreativen und künstlerischen Äußerungen mit denen anderer zu vergleichen und wirtschaftliche Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu erkennen und umzusetzen. Ein starkes Identitätsgefühl ist die Grundlage für Respekt und Offenheit gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks. Eine positive Einstellung umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die ästhetischen Möglichkeiten durch künstlerische Betätigung und Interesse am kulturellen Leben zu kultivieren.
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